Kassenabrechnung bei Kur- und Rehafahrten

Wann übernimmt die Krankenkasse die Taxikosten zur ambulanten Reha? Voraussetzungen, Transportschein und Ablauf – verständlich erklärt.

Ambulante Reha

Bei verordneter ambulanter Rehabilitation übernimmt die Kasse die Fahrtkosten – mit Vorabgenehmigung.

Transportschein nötig

Der behandelnde Arzt stellt einen Transportschein aus – Grundlage für die Kassenabrechnung.

Vorabgenehmigung

Für Rehafahrten ist häufig eine Vorabgenehmigung durch die Kasse erforderlich – vor der ersten Fahrt beantragen.

Direktabrechnung

TAXI SARI rechnet direkt mit der Krankenkasse ab – Sie zahlen nichts aus eigener Tasche.

Wann zahlt die Krankenkasse Rehafahrten?

Nicht jede Fahrt zur Physiotherapie oder Krankengymnastik wird von der Kasse übernommen. Bei ambulanter Rehabilitation gelten jedoch klare Regeln: Wenn der Arzt eine Reha verordnet und die Kasse vorab genehmigt hat, übernimmt sie auch die Taxikosten – vollständig.

Voraussetzung 1: Ärztliche Verordnung der Reha

Der behandelnde Arzt – in der Regel der Orthopäde oder Operateur – muss eine ambulante Rehabilitation verordnen. Diese Verordnung ist die Grundlage für alles Weitere. Typische Fälle:

  • Nach Hüftprothese oder Knieprothese
  • Nach Wirbelsäulenoperation
  • Nach Schulteroperation oder Frakturversorgung
  • Bei chronischen Erkrankungen mit regelmäßigem Rehabedarf

Voraussetzung 2: Transportschein vom Arzt

Der Arzt stellt zusätzlich einen Transportschein (Muster 4) für die Fahrten zur Reha aus. Dieser Schein bestätigt, dass der Patient die Rehaeinrichtung nicht selbst mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder eigenem Fahrzeug erreichen kann – zum Beispiel wegen eingeschränkter Mobilität nach der OP.

Voraussetzung 3: Vorabgenehmigung der Krankenkasse

Für ambulante Rehafahrten ist in den meisten Fällen eine Vorabgenehmigung durch die Krankenkasse notwendig. Der Transportschein wird vor Beginn der Reha bei der Kasse eingereicht. Die Kasse prüft die medizinische Notwendigkeit und erteilt (oder verweigert) die Genehmigung.

Wichtig: Die Genehmigung muss vorliegen, bevor die erste Fahrt stattfindet. Nachträgliche Genehmigungen werden in der Regel nicht erteilt.

Ambulante Reha in der Region: die Einrichtungen

  • Bergklinik Pfullingen (Am Zinken 1) – Orthopädische Reha; ca. 8 km ab Reutlingen, ca. 12 Min.
  • Ermstalklinik Bad Urach (Immanuel-Kant-Str. 45) – Orthopädische und neurologische Reha; ca. 25 km, ca. 30 Min.
  • Klinikum am Steinenberg Reutlingen – Ambulante Reha nach stationärem Aufenthalt
  • BG Klinik Tübingen (Schnarrenbergstr. 95) – Berufsgenossenschaftliche Reha nach Arbeitsunfall

Sonderfall: Berufsgenossenschaftliche Reha (BG)

Wer einen Arbeitsunfall hatte und zur BG Klinik Tübingen muss, rechnet nicht über die gesetzliche Krankenkasse ab, sondern über die zuständige Berufsgenossenschaft. Auch hier übernimmt die BG die Taxikosten – der Ablauf ist ähnlich, der Ansprechpartner ist jedoch die BG, nicht die Krankenkasse.

Tipp: Lassen Sie sich vom Arzt oder der Rehaeinrichtung helfen, den Antrag rechtzeitig zu stellen. TAXI SARI unterstützt beim Ablauf und rechnet direkt mit der Kasse ab – Sie müssen nichts vorfinanzieren.