Wann zahlt die Krankenkasse Taxifahrten?

Voraussetzungen, Transportschein, GdB-Kriterien – verständlich erklärt für Patienten in Reutlingen und der Region.

Dialyse

Dialysepatienten haben gesetzlichen Anspruch – Transportschein reicht.

Chemo & Strahlen

Bei Chemotherapie und Strahlentherapie: Kassenabrechnung mit Transportschein.

GdB 80+ Merkzeichen

Bei GdB 80+ mit aG, Bl oder H: Krankenkasse übernimmt Taxikosten.

Reha mit Verordnung

Ambulante Reha – bei ärztlicher Verordnung und Genehmigung.

Wann übernimmt die Krankenkasse Taxikosten?

Die Krankenkasse übernimmt Taxikosten nicht grundsätzlich für alle Arztfahrten – es gibt klare Voraussetzungen. Wer diese kennt, kann jedoch erhebliche Kosten sparen. Wir erklären die wichtigsten Regeln.

1. Dialysefahrten – immer Kassenpflicht

Patienten mit anerkannter Niereninsuffizienz, die regelmäßig zur Dialyse müssen, haben gesetzlichen Anspruch auf Fahrtkostenübernahme. Grundlage: § 60 SGB V. Der Arzt stellt einen Transportschein aus – die Kasse zahlt. TAXI SARI rechnet direkt ab.

2. Chemo- und Strahlentherapie

Patienten, die wegen einer onkologischen Erkrankung regelmäßig zu Chemotherapie oder Strahlentherapie müssen, haben Anspruch auf Fahrtkostenübernahme. Voraussetzung: Transportschein vom behandelnden Arzt. Die meisten Kassen genehmigen dies ohne Vorabantrag.

3. GdB 80+ mit bestimmten Merkzeichen

Versicherte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 und einem der folgenden Merkzeichen haben Anspruch auf Kassenabrechnung von Taxifahrten zu ambulanten Behandlungen:

  • aG – außergewöhnlich gehbehindert
  • Bl – blind
  • H – hilflos

Der Arzt muss die Notwendigkeit bestätigen und einen Transportschein ausstellen.

4. Ambulante Reha mit Verordnung

Bei verordneter ambulanter Rehabilitation (z. B. nach Hüft- oder Knieoperation) können die Fahrtkosten von der Kasse übernommen werden. Es ist häufig eine Vorabgenehmigung der Kasse notwendig – der Arzt hilft bei der Antragstellung.

5. Ausnahmen: Besondere Härtefälle

In begründeten Ausnahmefällen (schwere Erkrankung, keine andere Transportmöglichkeit) kann die Kasse auch andere Fahrten genehmigen. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt – er kann einen Antrag auf Ausnahme stellen.

Wichtig: Der Transportschein muss VOR der Fahrt ausgestellt und von der Kasse (bei Vorabgenehmigung nötig) genehmigt sein. TAXI SARI berät Sie kostenlos – rufen Sie einfach an.