Taxitarif Reutlingen
Amtlich festgesetzte Beförderungsentgelte
Fahrten innerhalb unseres Pflichtfahrbezirks Reutlingen werden nach den in der Rechtsverordnung des Landratsamtes Reutlingen festgelegten Tarifen berechnet. Wir sind den vom Landratsamt festgelegten Tarifen verpflichtet.
| Position | Preis | Nacht- und Feiertagstarif (ab 22 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen) |
|---|---|---|
| Grundgebühr | 4,40 € | 5,50 € |
| Kosten pro Kilometer bis 2 km | 2,60 €/km | 2,80 €/km |
| über 2 km | 2,50 €/km | 2,70 €/km |
| Wartezeit | 36,00 EUR / Stunde | |
| Großraumtaxi Zuschlag | Ab der 4. Person 5,00 € pro Fahrt | |
| Anfahrt | Bei Anfahrt des Taxis zu außerhalb und Beförderung nach außerhalb des Betriebsbezirks wird eine gesetzlich geregelte Anfahrtsgebühr erhoben. | |
Die Tarife basieren auf der geltenden Rechtsverordnung des Landratsamtes Reutlingen. Änderungen vorbehalten.
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