Taxitarif Reutlingen

Amtlich festgesetzte Beförderungsentgelte

Fahrten innerhalb unseres Pflichtfahrbezirks Reutlingen werden nach den in der Rechtsverordnung des Landratsamtes Reutlingen festgelegten Tarifen berechnet. Wir sind den vom Landratsamt festgelegten Tarifen verpflichtet.

Position Preis Nacht- und Feiertagstarif (ab 22 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen)
Grundgebühr 4,40 € 5,50 €
Kosten pro Kilometer bis 2 km 2,60 €/km 2,80 €/km
über 2 km 2,50 €/km 2,70 €/km
Wartezeit 36,00 EUR / Stunde
Großraumtaxi Zuschlag Ab der 4. Person 5,00 € pro Fahrt
Anfahrt Bei Anfahrt des Taxis zu außerhalb und Beförderung nach außerhalb des Betriebsbezirks wird eine gesetzlich geregelte Anfahrtsgebühr erhoben.

Die Tarife basieren auf der geltenden Rechtsverordnung des Landratsamtes Reutlingen. Änderungen vorbehalten.

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